BEHANDLUNG:
Bislang war eine Hornhauttransplantation die einzig mögliche Methode zur Behandlung des Keratokonus. Dank neuester augenmedizinischer Forschung ist es nun möglich, die körpereigene Hornhaut durch ein spezielles Therapiegerät photochemisch zu stabilisieren und dadurch zu erhalten.
Das sogenannte Cross-Linking-Verfahren (deutsch: Quervernetzung) ermöglicht es, die Verformung der Hornhaut aufzuhalten.
So funktioniert das Verfahren: In einem ersten Schritt entfernt der Operateur das Epithel, die obere Zellschicht der Hornhaut. Das Auge wird während des Eingriffs mit schmerzhemmenden Augentropfen lokal betäubt. Dann wird eine Vitamin-B2-haltige Riboflavin-Lösung auf die Hornhaut gegeben und das Auge 9 Minuten lang mit UV-Licht bestrahlt. Es kommt zu einer photooxidativen Quervernetzung. In regelmäßigen Abständen wird der Riboflavin-Film erneuert, um die Wirkung des UV-Lichts zu erhöhen. Die Wellenlänge der Bestrahlung ist genau auf die Erfordernisse der Behandlung eingestellt und bewirkt, dass die Kollagen-Fasern der Hornhautlamellen sich vernetzen. Auf diese Art lässt sich in den meisten Fällen ein weiteres Fortschreiten des Keratokonus verhindern.
Das UV-Licht dient lediglich dazu, die Hornhaut zu stabilisieren und weitere Verformungen zu verhindern. Es bewirkt keine erkennbaren Schäden am Auge.
Um den Heilungsprozess zu beschleunigen, setzen wir nach der Operation eine dünne Verbandskontaktlinse ein. Um das Auge zu schützen, sollte diese etwa eine Woche lang getragen werden. Antibiotische Augentropfen verhindern in den ersten Tagen, dass Entzündungen entstehen. Nach spätestens vier Wochen ist das Sehvermögen im Normalfall wieder auf dem gleichen Niveau wie vor dem Eingriff.
Ziel der Behandlung ist es, den Krankheitsfortschritt zu stoppen – bereits bestehende Verkrümmungen können nicht rückgängig gemacht werden. Je früher das Cross-Linking-Verfahren angewendet wird, umso mehr Sehqualität kann bewahrt bleiben.
Aber auch in späteren Stadien ist der Einsatz wirksam und sinnvoll. Oft kann eine Hornhauttransplantation verhindert werden. Ein einziger Eingriff sorgt im Normalfall für eine effektive Stabilisierung der Hornhaut. Allerdings ist es empfehlenswert, bei regelmäßigen Nachuntersuchungen den Erfolg der Behandlung zu überprüfen.
Die Crosslinkingbehandlung ist nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.